Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Fotoreportagen, Fotobox, DJ Licht & Ton, XXL Buchstaben & Videoreportage)
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns: Sascha Muslijewich | Bei den Allwiesen 28 | 66265 Heusweiler | E-Mail: [email protected]
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. DJ & Event
2. Fotografie
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1. DJ & Event
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand : 24.Februar 2026
DJ & Event-Service | Sascha Muslijewich (DJ Fayne)
§ 1 Allgemeines & Rahmenbedingungen
1.1 Diese AGB sind integraler Bestandteil jedes Vertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (DJ Fayne). 1.2 Anforderungen vor Ort: Der Auftraggeber stellt einen geeigneten, trockenen und standsicheren Platz sowie eine ausreichende Stromversorgung zur Verfügung. Der Platz muss frei zugänglich sein und darf keine Fluchtwege blockieren. 1.3 Verpflegung: Bei DJ-Buchungen stellt der Auftraggeber dem DJ am Veranstaltungsort angemessene alkoholfreie Getränke kostenfrei zur Verfügung. 1.4 GEMA: Bei öffentlichen Veranstaltungen ist der Veranstalter für die Anmeldung und Abführung der GEMA-Gebühren verantwortlich.
§ 2 Leistungen & Arbeitszeit
2.1 Die Leistung umfasst die Bereitstellung des gebuchten Equipments (DJ-Service, Fotobox, XXL-Buchstaben etc.) sowie den Auf- und Abbau. 2.2 Beginn & Dauer: Die Miet- oder Spielzeit beginnt gemäß Auftragsbestätigung. Vorzeitige Inanspruchnahme (z.B. Beschallung vor der vereinbarten Zeit) wird auf das Paket angerechnet. 2.3 Technische Ausfälle: Bei Ausfall einzelner Geräte reduziert sich der Preis nur um den Einzelmietpreis des betroffenen Geräts. Führt ein Defekt zum Gesamtausfall, ist die Haftung auf die Höhe des vereinbarten Gesamthonorars begrenzt. 2.4 Künstlerische Freiheit: Bei DJ-Dienstleistungen obliegt die musikalische Gestaltung der künstlerischen Freiheit des DJs. 2.5 Abbruch bei Gefahr: Bei Gefahr für Personen oder Material (z.B. Krawall, Unwetter) ist der Auftragnehmer berechtigt, die Anlage abzuschalten oder abzubauen. Der Vergütungsanspruch bleibt voll bestehen.
§ 3 Vertragsschluss & Buchung
3.1 Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch die Rücksendung der unterzeichneten Auftragsbestätigung (per Post oder E-Mail) innerhalb von 5 Tagen zustande. 3.2 Nach Ablauf der 5-Tages-Frist ist der Auftragnehmer nicht mehr an das Angebot gebunden.
§ 4 Haftung für Equipment, Fotobox & Aufsichtspflicht
4.1 Haftungszeitraum: Der Auftraggeber haftet für sämtliche bereitgestellten Komponenten (DJ-Technik, Fotobox inkl. Drucker, XXL-Buchstaben, Gästebuchtelefon, Deko etc.) ab dem Zeitpunkt der Übergabe/Aufbau bis zum Abbau/Rücknahme. 4.2 Umfang der Haftung: Die Haftung umfasst Schäden, Verschmutzung, Diebstahl oder Verlust durch den Auftraggeber, dessen Gäste oder Dritte. 4.3 Direkthaftung: Der Auftraggeber haftet gegenüber dem DJ/Vermieter als alleiniger Schuldner. Eine Abwicklung mit Versicherungen Dritter durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. 4.4 Schadensregulierung: Im Schadensfall werden Reparaturkosten, der Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden sowie etwaige Mietausfallkosten für Folgeaufträge in Rechnung gestellt. 4.5 Aufsichtspflicht: Die Geräte sind kein Kinderspielzeug. Eltern haften für ihre Kinder; der Auftraggeber stellt die Aufsicht sicher. 4.6 Fotobox-Requisiten: Diese verbleiben am Standort der Fotobox und dienen nicht als Kostümierung für die restliche Feier. Fehlende Teile werden berechnet. 4.7 Meldepflicht: Schäden sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.4.8 Besonderheit XXL-Leuchtbuchstaben: Die XXL-Leuchtbuchstaben werden vom Auftragnehmer standsicher aufgebaut und fachgerecht verkabelt. Aus Sicherheitsgründen ist eine Veränderung des Standorts sowie das Trennen oder Verändern der Verkabelung durch den Auftraggeber oder Dritte streng untersagt. Ein Einsatz im Außenbereich ist ausgeschlossen. Bei Zuwiderhandlung erlischt jegliche Haftung des Auftragnehmers für daraus resultierende Personen- oder Sachschäden; der Auftraggeber haftet für Schäden am Equipment.
§ 5 Verhinderung & Höhere Gewalt
5.1 Kann ein Vertragspartner seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag infolge von schwerer Krankheit, Unfall, unvorhersehbarer höherer Gewalt, unabwendbarer behördlicher Maßnahmen oder Streik nicht erfüllen, so werden beide Vertragspartner von ihren Leistungspflichten entbunden. 5.2 Im Falle einer solchen Verhinderung wird der Auftragnehmer (DJ) den Auftraggeber unverzüglich informieren. Der Auftragnehmer wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten nach besten Kräften bemühen, einen adäquaten Ersatz-DJ aus seinem professionellen Netzwerk zu vermitteln. Ein Rechtsanspruch auf Gestellung eines Ersatz-DJs sowie eine Haftung für die erfolgreiche Vermittlung oder etwaige Mehrkosten eines Ersatzdienstleisters wird ausdrücklich ausgeschlossen. 5.3 Bereits an den Auftragnehmer geleistete Zahlungen (Anzahlungen/Gagen) werden im Falle einer unverschuldeten Verhinderung in voller Höhe an den Auftraggeber zurückerstattet. 5.4 Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz (z. B. Kosten für kurzfristige Ersatzbuchungen Dritter oder immaterielle Schäden) sind ausgeschlossen, sofern die Verhinderung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruht. 5.5 Auf Verlangen ist die Ursache der Verhinderung (z. B. durch ein ärztliches Attest) nachzuweisen.
§ 6 Stornierung durch den Auftraggeber
6.1 Ein Rücktritt ist jederzeit schriftlich möglich. Es fallen folgende pauschale Stornogebühren an:
§ 7 Haftungsbeschränkung des Auftragnehmers
7.1 Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 7.2 Es besteht keine Haftung für Stromausfälle oder Fehler der standorteigenen Infrastruktur.
§ 8 Schlussbestimmungen
8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 8.2 Schriftform: Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 8.3 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Vielen Dank.
2. Fotografie
Fotografie | Sascha Muslijewich (DJ Fayne) Stand: Februar 2026
1.1 Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen (DJ-Service, Fotografie, Vermietung von Equipment) des Auftragnehmers (Sascha Muslijewich). 1.2 Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Angebots (E-Mail/Post) innerhalb von 5 Tagen zustande. 1.3 Anforderungen vor Ort: Der Auftraggeber stellt einen geeigneten, trockenen Platz sowie eine ausreichende Stromversorgung zur Verfügung.
2.1 Die Leistung umfasst die Bereitstellung des gebuchten Equipments sowie den Auf- und Abbau. 2.2 Spielzeit: Die Zeit beginnt gemäß Buchung. Vorzeitige Inanspruchnahme wird auf das Paket angerechnet. 2.3 Technische Ausfälle: Bei Teilausfall mindert sich der Preis nur um den Einzelmietpreis des Geräts. Die Gesamthaftung ist auf die Höhe des Honorars begrenzt. 2.4 Abbruch bei Gefahr: Bei Gefahr für Personen oder Material (z. B. Unwetter, Krawall) darf der Auftragnehmer die Anlage abschalten. Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.
3.1 Der Fotograf hat volle künstlerische Gestaltungsfreiheit. Reklamationen zum Bildstil sind ausgeschlossen. 3.2 Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe von unbearbeiteten RAW-Dateien. 3.3 Drohnenflüge: Die Durchführung erfolgt nur bei geeigneter Witterung und nach Ermessen des Fernpiloten unter Einhaltung der LuftVO. Bei wetterbedingtem Ausfall mindert sich nur der Drohnen-Anteil des Honorars.
4.1 Dem Fotografen steht das Urheberrecht nach dem UrhG zu. 4.2 Private Kunden erhalten ein einfaches Nutzungsrecht für den privaten Gebrauch. 4.3 Business-Kunden: Die kommerzielle Nutzung (Webseite, Werbung) ist erst nach vollständiger Bezahlung gestattet. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung. 4.4 Eigenwerbung: Der Auftragnehmer darf Bildmaterial zur Eigenwerbung (Webseite/Social Media) nutzen, sofern nicht im Vorfeld schriftlich widersprochen wurde.
5.1 Haftungszeitraum: Der Auftraggeber haftet für sämtliches bereitgestelltes Equipment (Anlage, Fotobox, Requisiten, XXL-Buchstaben) ab Aufbau bis Abbau. 5.2 Direkthaftung: Der Auftraggeber haftet für Schäden durch sich, seine Gäste oder Dritte als alleiniger Schuldner. 5.3 Aufsichtspflicht: Geräte sind kein Kinderspielzeug. Kinder unter 16 Jahren dürfen die Fotobox nur in Begleitung der Eltern nutzen. 5.4 Requisiten: Fehlende oder beschädigte Fotobox-Requisiten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Bei Rücktritt fallen folgende Stornogebühren an:
Bis 6 Monate vor Termin: 25% des Honorars
6 bis 3 Monate vor Termin: 50% des Honorars
3 Monate bis 30 Tage vor Termin: 75% des Honorars
Unter 30 Tagen vor Termin: 90% des Honorars.
7.1 Bei schwerer Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt werden beide Partner von der Leistungspflicht entbunden. 7.2 Der Auftragnehmer bemüht sich nach besten Kräften um adäquaten Ersatz aus seinem Netzwerk. Eine Haftung für Mehrkosten des Ersatzdienstleisters ist ausgeschlossen. 7.3 Geleistete Zahlungen werden bei unverschuldeter Verhinderung vollständig erstattet.
8.1 Der Auftraggeber klärt die Foto-Erlaubnis an den jeweiligen Orten (Kirche/Location) ab. 8.2 Verpflegung: Ab einer Einsatzzeit von 4 Stunden sind angemessene alkoholfreie Getränke und eine warme Mahlzeit für den Auftragnehmer kostenfrei zu stellen.
9.1 Die Bildübergabe erfolgt digital (Download/Galerie). 9.2 Prüffrist: Mängel an Bilddateien sind innerhalb von 7 Werktagen zu melden, andernfalls gelten sie als abgenommen. 9.3 Für die Archivierung der Daten nach Übergabe ist der Auftraggeber selbst verantwortlich (Sicherungspflicht nach 6 Monaten).
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 10.2 Änderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 10.3 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Vielen Dank.
