Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 24. Februar 2026
Joyfoto.de – DJ- & Event-Service
Inhaber: Sascha Muslijewich
§ 1 Allgemeines & Rahmenbedingungen
1.1 Diese AGB sind integraler Bestandteil jedes Vertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Joyfoto.de, Inhaber Sascha Muslijewich).
1.2 Anforderungen vor Ort: Der Auftraggeber stellt einen geeigneten, trockenen und standsicheren Platz sowie eine ausreichende Stromversorgung zur Verfügung. Der Platz muss frei zugänglich sein und darf keine Fluchtwege blockieren.
1.3 Verpflegung: Bei DJ-Buchungen stellt der Auftraggeber dem DJ am Veranstaltungsort angemessene alkoholfreie Getränke kostenfrei zur Verfügung.
1.4 GEMA: Bei öffentlichen Veranstaltungen ist der Veranstalter für die Anmeldung und Abführung der GEMA-Gebühren verantwortlich.
§ 2 Leistungen & Arbeitszeit
2.1 Die Leistung umfasst die Bereitstellung des gebuchten Equipments (DJ-Service, Fotobox, XXL-Buchstaben etc.) sowie den Auf- und Abbau.
2.2 Beginn & Dauer: Die Miet- oder Spielzeit beginnt gemäß Auftragsbestätigung. Vorzeitige Inanspruchnahme (z. B. Beschallung vor der vereinbarten Zeit) wird auf das Paket angerechnet.
2.3 Technische Ausfälle: Bei Ausfall einzelner Geräte reduziert sich der Preis nur um den Einzelmietpreis des betroffenen Geräts. Führt ein Defekt zum Gesamtausfall, ist die Haftung auf die Höhe des vereinbarten Gesamthonorars begrenzt.
2.4 Künstlerische Freiheit: Bei DJ-Dienstleistungen obliegt die musikalische Gestaltung der künstlerischen Freiheit des DJs.
2.5 Abbruch bei Gefahr: Bei Gefahr für Personen oder Material (z. B. Krawall, Unwetter) ist der Auftragnehmer berechtigt, die Anlage abzuschalten oder abzubauen. Der Vergütungsanspruch bleibt voll bestehen.
§ 3 Vertragsschluss & Buchung
3.1 Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch die Rücksendung der unterzeichneten Auftragsbestätigung (per Post oder E-Mail) innerhalb von 5 Tagen zustande.
3.2 Nach Ablauf der 5-Tages-Frist ist der Auftragnehmer nicht mehr an das Angebot gebunden.
§ 4 Haftung für Equipment, Fotobox & Aufsichtspflicht
4.1 Haftungszeitraum: Der Auftraggeber haftet für sämtliche bereitgestellten Komponenten (DJ-Technik, Fotobox inkl. Drucker, XXL-Buchstaben, Gästebuchtelefon, Deko etc.) ab dem Zeitpunkt der Übergabe/Aufbau bis zum Abbau/Rücknahme.
4.2 Umfang der Haftung: Die Haftung umfasst Schäden, Verschmutzung, Diebstahl oder Verlust durch den Auftraggeber, dessen Gäste oder Dritte.
4.3 Direkthaftung: Der Auftraggeber haftet gegenüber dem DJ/Vermieter als alleiniger Schuldner. Eine Abwicklung mit Versicherungen Dritter durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen.
4.4 Schadensregulierung: Im Schadensfall werden Reparaturkosten, der Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden sowie etwaige Mietausfallkosten für Folgeaufträge in Rechnung gestellt.
4.5 Aufsichtspflicht: Die Geräte sind kein Kinderspielzeug. Eltern haften für ihre Kinder; der Auftraggeber stellt die Aufsicht sicher.
4.6 Fotobox-Requisiten: Diese verbleiben am Standort der Fotobox und dienen nicht als Kostümierung für die restliche Feier. Fehlende Teile werden berechnet.
4.7 Meldepflicht: Schäden sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
4.8 Besonderheit XXL-Leuchtbuchstaben: Die XXL-Leuchtbuchstaben werden vom Auftragnehmer standsicher aufgebaut und fachgerecht verkabelt. Aus Sicherheitsgründen ist eine Veränderung des Standorts sowie das Trennen oder Verändern der Verkabelung durch den Auftraggeber oder Dritte streng untersagt. Ein Einsatz im Außenbereich ist ausgeschlossen. Bei Zuwiderhandlung erlischt jegliche Haftung des Auftragnehmers für daraus resultierende Personen- oder Sachschäden; der Auftraggeber haftet für Schäden am Equipment.
§ 5 Verhinderung & Höhere Gewalt
5.1 Kann ein Vertragspartner seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag infolge von schwerer Krankheit, Unfall, unvorhersehbarer höherer Gewalt, unabwendbarer behördlicher Maßnahmen oder Streik nicht erfüllen, so werden beide Vertragspartner von ihren Leistungspflichten entbunden.
5.2 Im Falle einer solchen Verhinderung wird der Auftragnehmer (DJ) den Auftraggeber unverzüglich informieren. Der Auftragnehmer wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten nach besten Kräften bemühen, einen adäquaten Ersatz-DJ aus seinem professionellen Netzwerk zu vermitteln. Ein Rechtsanspruch auf Gestellung eines Ersatz-DJs sowie eine Haftung für die erfolgreiche Vermittlung oder etwaige Mehrkosten eines Ersatzdienstleisters wird ausdrücklich ausgeschlossen.
5.3 Bereits an den Auftragnehmer geleistete Zahlungen (Anzahlungen/Gagen) werden im Falle einer unverschuldeten Verhinderung in voller Höhe an den Auftraggeber zurückerstattet.
5.4 Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz (z. B. Kosten für kurzfristige Ersatzbuchungen Dritter oder immaterielle Schäden) sind ausgeschlossen, sofern die Verhinderung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruht.
5.5 Auf Verlangen ist die Ursache der Verhinderung (z. B. durch ein ärztliches Attest) nachzuweisen.
§ 6 Stornierung durch den Auftraggeber
6.1 Ein Rücktritt ist jederzeit schriftlich möglich. Es fallen folgende pauschale Stornogebühren an:
- Bis 6 Monate vor Termin: 25 % des Honorars
- 6 bis 3 Monate vor Termin: 50 % des Honorars
- 3 Monate bis 30 Tage vor Termin: 75 % des Honorars
- Unter 30 Tagen vor Termin: 90 % des Honorars
6.2 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§ 7 Haftungsbeschränkung des Auftragnehmers
7.1 Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.2 Es besteht keine Haftung für Stromausfälle oder Fehler der standorteigenen Infrastruktur.
§ 8 Schlussbestimmungen
8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.2 Schriftform: Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
8.3 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Vielen Dank.