|| Widerruf  ||  Storno  ||  AGBs - Foto & DJ Licht & Ton ||

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Fotoreportagen, Fotobox, DJ Licht & Ton, XXL Buchstaben & Videoreportage) 

 

 Widerrufsbelehrung 

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (joyfoto.de - Sascha Muslijewich, E-Mail: info@joyfoto.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung  eingesetzt haben.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

 

Stornierungsbedingung

 

Eine Stornierung ist jederzeit schriftlich möglich. ( Post oder E-Mail - info@joyfoto.de)

Bei einer Absage wird Ihnen pauschal 50% des Betrags im Angebot in Rechnung gestellt.

Eine Stornierung zwei Monate vor dem Event wird Ihnen pauschal 80% des Betrags im Angebot in Rechnung gestellt.

 

Kann infolge höherer Gewalt,

unabwendbarer behördlicher Maßnahmen oder Streik ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen aus diesem Angebot nicht erfüllen,

so werden beide Vertragspartner von diesen Verpflichtungen entbunden.

Ansprüche jeder Art können daraus nicht hergeleitet werden.

Jeder Vertragspartner trägt die ihm entstandenen Kosten selbst, in diesem Fall besteht Nachweispflicht.

 

 

 

 

 Allgemeine Geschäftsbedingungen  

Produktion | Foto | Video

 

1.    Geltung der Geschäftsbedingungen

1.1. Die Produktion von Bildern und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Produktions- und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden.

 

1.2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Bildautor ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

2. Produktionsaufträge

2.1. Kostenvoranschläge des Bildautors sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht der Bildautor nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist.

2.2. Der Auftraggeber darf dem Bildautor für die Aufnahmearbeiten nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die frei sind von Rechten Dritter. Der Auftraggeber hat den Bildautor von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.

2.3. Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist der Bildautor bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers eingehen.

2.4. Der Bildautor wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.

2.5. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zwei Wochen nach Ablieferung der Bilder bei dem Bildautor eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

 

3. Produktionshonorar, Produktionsausfall & Nebenkosten

3.1. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Bildautor nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der Bildautor auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

3.2. Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten,die dem Bildautor im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z.B. für Filmmaterial, Laborarbeiten, Fotomodelle, Reisen).

3.3. Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann der Bildautor Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.

3.4. Die zu übertragenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.

3.5. Bei einer Absage des Aufnahme-Produktionstermin ist nach der Terminbestätigung,  20%  nach zwei Wochen und 30% nach vier Wochen des vereinbarten Honorar als Entschädigung zu erstatten.

 

4. Anforderung von Archivbildern

4.1. Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv des Bildautors anfordert, werden zur Sichtung und Auswahl für die Dauer eines Monats ab Datum des Lieferscheins zur Verfügung gestellt. Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande, sind sie mit Fristablauf an den Bildautor zurückzugeben.

4.2. Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabeerklärung des Bildautors.

4.3. Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt  bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist der Bildautor - vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs - zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist.

4.4. Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Bildautor eine Bearbeitungsgebühr berechnen, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst und mindestens 30,00 € beträgt. Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich der Kosten für besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten) hat der Auftraggeber zusätzlich zu erstatten.

4.5. Nach Ablauf der Auswahlfrist (Ziffer 4.1.) sowie bei Überschreitung der Rückgabefrist der Bilder, die vom Auftraggeber genutzt werden, ist bis zum Eingang der Bilder beim Bildautoreine Blockierungsgebühr von 1,25 € pro Tag und Bild neben den sonstigen Kosten und Honoraren zu zahlen, es sei denn, die Fristüberschreitung ist vom Auftraggeber nicht zu vertretenoder es wurde vor Fristablauf eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen.

 

5. Nutzungsrechte

5.1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Bildautor berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden.

5.2. Die Übertragung und Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere Redaktionen eines Verlags, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Bildautors.

5.3. Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Colorierung) und jede Ver-änderung bei der Bildwiedergabe (z.B. Veröffentlichung in Ausschnitten) bedarf der vorherigen Zustimmung des Bildautors. Hiervon ausgenommen ist lediglich die Beseitigung ungewollter Unschärfen oder farblicher Schwächen mittels elektronischer Retusche.

5.4. Bei jeder Bildveröffentlichung ist der Bildautor als Urheber zu benennen. Die Benennung-muss beim Bild erfolgen.

 

6. Digitale Bildverarbeitung

6.1. Die Digitalisierung herkömmlicher Bilder und die Weitergabe von digitalen Bildern im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist nur zulässig, soweit die Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung und Verbreitung erfordert.

6.2. Bilddaten dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer des Nutzungsrechts digital archiviert werden. Die Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Bildautor und dem Auftraggeber.

6.3. Bei der digitalen Erfassung der Bilder muss der Name des Bildautors mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden. Der Auftraggeber hat außer dem durch geeignete technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass diese Verknüpfung bei jeder Datenübermittlung, bei der Übertragung der Bilddaten auf andere Datenträger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt und der Bildautor jederzeit als Urheber der Bilder identifiziert werden kann.

 

7. Schutzrechte Dritter

7.1. Sofern nicht der Bildautor ausdrücklich zusichert, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung erteilt haben, obliegt die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter oder die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. dem Auftraggeber.

7.2. Der Bildautor übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte,Urheberrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.

 

8. Haftung und Schadensersatz

8.1. Der Bildautor haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei führen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.

8.2. Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

8.3. Gehen Bilder im Risiko-bereich des Auftraggebers verloren oder werden Bilder in einem Zustand zurückgegeben, der eine weitere Verwendung nach den üblichen Gepflogenheiten ausschließt, so hat der Auftraggeber Schadensersatz zu leisten. Der Bildautor ist in diesem Fall berechtigt, mindestens Schadensersatz in Höhe von 1.000,00 € für jedes Original und von 200,00 € für jedes Duplikat zu verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die geforderte Schadens-pauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruchs bleibt dem Bildautor vorbehalten.

8.4. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes - egal ob in herkömmlicher oder digitalisierter Form - ist der Bildautor berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 500,00 € pro Bild und Einzelfall.Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.

8.5. Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Bildautors (Ziffer 5.4.) oder wird der Name des Bildautors mit dem digitalen Bild nicht dauerhaft verknüpft (Ziffer 6.3.),so hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200,00 €pro Bild und Einzelfall. Dem Bildautor bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten.

 

9.

FOTOBOX & Drucker

Der Kunde (Auftraggeber) haftet in vollem Umfang für Diebstahl oder Schäden an der Foto-Anlage oder (Fotobox, Drucker, Deko, Leuchten, etc.), die durch seine Gäste oder ihn selbst entstehen.

Wir bitten Sie daher, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um potenzielle Risiken zu minimieren und sicherzustellen, dass Ihre Gäste die Anlage sorgfältig behandeln. Sollte es dennoch zu Diebstählen oder Schäden kommen, sind Sie für die entsprechenden Kosten verantwortlich.

 

10. Mehrwertsteuer

Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Honoraren, Gebühren und Kosten kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

 

11. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand

10.1. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner AGB-Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

10.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.3. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Bildautors als Gerichtsstand vereinbart.

 

 

 

DJ Licht & Ton

 

 

 

 1. Allgemeines

 

1.1

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen integraler Bestandteil jedes Vertrags sind, der zwischen Ihnen und dem DJ abgeschlossen wird. Es ist wichtig zu beachten, dass unvorhergesehene Ereignisse wie höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen von der Erfüllung bereits geschlossener Verträge befreien können.

1.2

Der Veranstalter stellt sicher, dass ausreichende Anschlussmöglichkeiten (mindestens 3 kW abgesichert) vorhanden sind, um sicherzustellen, dass DJ Fayne sein Equipment aufbauen kann. Zudem wird ein geeigneter Platz an der Tanzfläche bereitgestellt, der je nach gebuchtem Technikpaket die entsprechende Größe aufweist (3m x 1,5m). Es ist wichtig, dass dieser Platz frei zugänglich ist und keine Fluchtwege blockiert.

1.3

Der Auftraggeber bestellt auf seine Rechnung für den DJ am Veranstaltungsort ausreichend alkoholfreie Getränke.
1.4
Bei öffentlichen Veranstaltungen verpflichtet sich der Veranstalter die notwendigen GEMA Gebühren abzuführen.
1.5
Im Falle einer ernsthaften Erkrankung von DJ Fayne besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Schadensersatz gegenüber DJ Fayne. Ich werde jedoch mich bemühen, einen Ersatz zu finden, kann jedoch keine Garantie dafür übernehmen.
Für den Ersatz-DJ gilt das im Angebot angegebene Honorar für seinen DJ-Service.
Wir haben einen großen DJ Pull daher ist ein Ersatz DJ  umsetzbar.
(Ausfälle in den letzten 12 Jahren -  0)

 

 

2. Leistungen

 

2.1

Die Leistungserfüllung durch DJ Fayne beinhaltet die pünktliche Anlieferung und den professionellen Aufbau des gebuchten Equipments. Des Weiteren wird ein erfahrener DJ zur Verfügung gestellt, um die musikalische Gestaltung Ihrer Veranstaltung zu gewährleisten. Nach Abschluss der Veranstaltung wird das Equipment fachgerecht abgebaut und abtransportiert. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, erfolgen die Anlieferung vor und der Abtransport nach der Veranstaltung.

2.2

Der Beginn des Pauschalpakets erfolgt gemäß der vereinbarten Zeitangabe auf der Auftragsbestätigung. Sollte es vor Ort unerwartet erforderlich sein, dass Musik oder ein Mikrofon früher bereitgestellt werden müssen, beginnt die Tätigkeit des DJs und somit auch das Pauschalpaket zu dem Zeitpunkt, an dem die Musik- und/oder Sprachbeschallung beginnt. Selbst Hintergrundmusik, beispielsweise während des Essens, wird als Arbeitszeit des DJs betrachtet, auch wenn dieser lediglich eine CD abspielt.

2.3

Sollte es während des vereinbarten Zeitraums der Leistungserbringung zu einem Ausfall einzelner Geräte kommen, wird der vereinbarte Endpreis lediglich um den Preis des betroffenen Gerätes reduziert. Falls dieser Ausfall jedoch dazu führt, dass die gesamte Anlage nicht mehr funktioniert und alle Versuche des DJs, dies zu regulieren, fehlschlagen, erhöht sich die Haftung maximal auf den vereinbarten Gesamtpreis. Es sind keine weiteren Schadensersatzansprüche seitens des Kunden in einem solchen Fall möglich.

2.4

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass DJ Fayne keine Garantie und Haftung für die einwandfreie Funktionstüchtigkeit von bereits installierten Musik- und/oder Lichtanlagen übernimmt. Sollte es zu einer schlechten Qualität der Beschallung oder ähnlichen Problemen kommen, liegt dies in der Verantwortung der bereits installierten Anlage und führt nicht zu einer Minderung des zu zahlenden Endpreises.

Falls Sie zusätzliches Equipment von DJ Fayne an eine bereits bestehende Anlage anschließen möchten, übernimmt DJ Fayne nur die Haftung für die von uns installierten Komponenten.

2.5

Als Auftraggeber haben Sie die volle Verantwortung für eventuelle Diebstähle oder Schäden an der von uns bereitgestellten Anlage (Musikanlage, Lichtanlage, sonstiges Equipment, etc.) tragen, die durch Ihre Gäste oder Sie selbst verursacht werden könnten.

Wir bitten Sie daher, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um potenzielle Risiken zu minimieren und sicherzustellen, dass Ihre Gäste die Anlage sorgfältig behandeln. Sollte es dennoch zu Diebstählen oder Schäden kommen, sind Sie für die entsprechenden Kosten verantwortlich.

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um weitere Fragen zu klären oder Ihnen bei der Sicherung der Anlage behilflich zu sein.

2.6

Die künstlerische Darbietung Gestaltung, obliegt ausschließlich dem DJ.

2.7

Wenn Krawall oder Aufruhr die Anlage oder Ihn selbst gefährden, ist der DJ berechtigt, die Anlage abzuschalten oder abzubauen.

2.8

Es ist nicht möglich, Musiktitel von verschiedenen Quellen per USB-Stick (FAT32/mp3-Format) oder Audio-CD (wav-Format) über das DJ-Deck abzuspielen. Es ist nicht möglich, den DJ-Laptop mit beispielsweise Handys, USB-Sticks oder anderen Quellen zu verbinden. Vor dem Event muss dies dem DJ per E-Mail mitgeteilt werden.

 

 

3. Angebot / Vertrag

 

3.1

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind alle Angebote stets unverbindlich und freibleibend. Die Preise und Leistungsbeschreibungen, die in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder den Unterlagen des Angebots angegeben sind, sind nicht verbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich im Vertrag als verbindlich bezeichnet sind. Falls der Vertrag unterzeichnet wird, tritt der Vertrag mit DJ Fayne (Sascha Muslijewich – Josefsweg 11 – 66763 Dillingen) in Kraft.

3.2

Um die Buchung abzuschließen, bitten wir Sie, das Angebot mit allen vereinbarten Leistungen und Preisen innerhalb von 5 Tagen unterschrieben zurückzusenden, entweder per Post oder per E-Mail. Bitte beachten Sie, dass erst mit der Rücksendung des unterschriebenen Angebotes eine endgültige Buchung zustande kommt. Sollte die Frist verstreichen, ist DJ Tom nicht länger an die im Angebot festgehaltenen Leistungen gebunden. Sobald wir das unterzeichnete Angebot von Ihnen erhalten haben, werden wir Ihnen eine schriftliche Bestätigung per E-Mail zusenden.

3.3

Bei der Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrags (Angebots) durch den Kunden und DJ Fayne werden alle Verträge rechtskräftig, spätestens jedoch mit der Ausführung der Leistung.

3.4

Vertragliche Vereinbarungen unterliegen dem Stillschweigen beider Partner.

3.5

Die Mindestbuchzeit des DJs wird auf dem unterschriebenen Angebot angegeben.

3.6

Spiele oder Gäste, die das Programm unterbrechen, müssen im Voraus mit dem DJ abgesprochen werden.

 

4. Haftung und Schadensersatz

   in Verbindung mit DJ 

4.1
FOTOBOX & Drucker || XXL Buchstaben

Der Kunde (Auftraggeber) haftet in vollem Umfang für Diebstahl oder Schäden an der Foto-Anlage und oder (Fotobox, Drucker, Deko, XXL Buchstaben, Leuchten, etc.), die durch seine Gäste oder ihn selbst entstehen.

Wir bitten Sie daher, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um potenzielle Risiken zu minimieren und sicherzustellen, dass Ihre Gäste die Anlage sorgfältig behandeln. Sollte es dennoch zu Diebstählen oder Schäden kommen, sind Sie für die entsprechenden Kosten verantwortlich.